AGB
Algemene Verkoop- en Leveringsvoorwaarden van Floral Delight,
ansässig in Raaphorstlaan 11, Monster
Telefoon: 0627157569
KvK-Nummer: 90983114
BTW nummer: NL865517587B01
ARTIKEL 1: Definitionen und Allgemeines.
1.1 In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die nachfolgenden Begriffe in der
navolgende Bedeutung verwendet, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben:
Verkäufer: der Nutzer dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, nämlich Floral Delight, die zum Ziel hat, den Verkauf der von Floral Delight hergestellten Produkte zu fördernangebaute oder hergestellte Waren.
Käufer: die Gegenpartei des Verkäufers, handelnd im Rahmen eines Berufs oder Gewerbes.
Overeenkomst: eine Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer.
Eigentümer: der Eigentümer der vom Verkäufer an den Käufer verkauften oder gelieferten Sache,
te weten Floral Delight die deze verkochte of geleverde zaak heeft geteeld of
gefertigt.
1.2 Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Offerten,
Übereinkünfte und Lieferungen des Verkäufers, auf die der Verkäufer diese Bedingungen anwendet
toepassing hat erklärt, soweit nicht im Widerspruch zu den schriftlich festgelegten
Vereinbarungen zwischen Verkäufer und Käufer.
Diese Bedingungen gelten ebenfalls für alle Verträge, bei denen für
de
Ausführung davon werden Dritte einbezogen.
1.3 Etwaige allgemeine (Einkaufs-)bedingungen des Käufers sind nur anwendbar
neben diesen Bedingungen, sofern die Parteien dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart haben
vereinbart. Im Falle von Widersprüchen zwischen den Bedingungen des Käufers
und diese Bedingungen, gelten diese Bedingungen vorrangig.
1.4 Falls eine oder mehrere Bestimmungen in diesen Bedingungen nichtig oder aufgehoben sind,
bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen vollständig anwendbar.
Verkäufer und Käufer werden dann beraten, um neue Bestimmungen als Ersatz zu vereinbaren
nichtigen oder aufgehobenen Bestimmungen zu vereinbaren, wobei falls und für
soweit wie möglich der Zweck und der Sinn der ursprünglichen Bestimmung beachtet wird
genommen.
ARTIKEL 2 Angebote und Vertretung des Käufers.
2.1 Angebote und Offerten des Verkäufers sind stets unverbindlich und können nur
ohne Abweichungen akzeptiert zu werden. Angebote und Offerten gelten in jedem Fall als
Sind ungültig, wenn sie nicht innerhalb eines Monats akzeptiert werden.
2.2 Die Person, die im Namen des Käufers unterschreibt, erklärt durch ihre Unterschrift
Unterschrift, dass er befugt ist, den Käufer zu vertreten, und dass alle notwendigen
Formalitäten hierfür sind erfüllt.
ARTIKEL 3 Preise.
3.1 Alle Preise sind in Euro, ohne Transport- und Verpackungskosten und inklusive
BTW. Alle Abgaben, Zuschläge, Steuern, Zusatzkosten usw., die von (halb-)staatlichen Stellen erhoben werden
opgelegd aan Verkoper ter zake het verkochte, komen voor rekening van Koper.
3.2 Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, einen Vertrag zu erfüllen, der gegen eine angegebene
preis, der eindeutig auf einem Druck- oder Schreibfehler beruht.
3.3 Mündliche Zusagen von und Vereinbarungen mit Untergebenen des Verkäufers
binden Verkäufer nur nachdem und soweit sie durch den jeweiligen Untergebenen von
Verkäufer schriftlich bestätigt.
ARTIKEL 4 Erfüllungsort, Lieferart und Risiko.
4.1 Der Erfüllungsort wird pro (Kauf)Vertrag vereinbart. Wenn
deutsche nicht vereinbart ist, bestimmt der Verkäufer diese, welche so nah wie möglich an die
Ort des Anbaus, der Herstellung oder Verpackung.
4.2 Falls vereinbart wurde, dass der Transport der verkauften Ware durch oder im Auftrag von
Verkäufer erfolgt, erfolgt die Lieferung zum Zeitpunkt der Übergabe der verkauften Ware an
der vereinbarte Ort.
4.3 Wenn die verkaufte Ware durch oder im Auftrag des Verkäufers für den Käufer gelagert wird,
v erfolgt die Lieferung in dem Moment, in dem die verkaufte Ware eingelagert wird.
4.4 Verzögerungen bei der Lieferung, soweit sie im zumutbaren Rahmen bleiben, berechtigen den Käufer
kein Anspruch auf Vertragsauflösung.
4.5 Das Risiko des Verkauften geht ab dem Zeitpunkt der Lieferung auf den Käufer über
das verkaufte und, falls der Käufer keine Mitwirkung bei der Lieferung leistet, ab dem
Moment, an dem die Lieferung verweigert wurde.
ARTIKEL 5 Gelieferte Menge.
5.1 Die gelieferte Menge wird hinsichtlich Anzahl, Gewicht und öffentlich- oder privatrechtlich
voorgeschreven eisen, geacht te voldoen aan hetgeen is overeengekomen
respektive vorgeschrieben, vorbehaltlich des vom Käufer zu erbringenden Gegenbeweises.
ARTIKEL 6 Lieferfrist.
6.1 Angegebene oder vereinbarte (Ab-)Lieferzeiten oder -daten sind keine verbindlichen Fristen.
Verzug tritt erst durch Mahnung ein. Eine angemessene Frist zur Erfüllung ist
mindestens die in der Branche des Verkäufers als angemessene Frist geltende Zeit.
6.2 Die angegebenen oder vereinbarten (Ab-)Lieferzeiten oder -daten basieren auf
die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Arbeitsbedingungen,
productiverwartungen oder rechtzeitige Lieferung an den Verkäufer durch den Verkäufer
bestellte Vorräte, Materialien oder Teile.
6.3 Unmöglichkeit der Lieferung bzw. Überschreitung der Lieferfrist,
ungeachtet der Herkunft der Waren verpflichtet der Verkäufer nicht zur Zahlung irgendeiner
Schadensersatz.
6.4 Die Überschreitung der Lieferfrist berechtigt den Käufer nicht, den Kauf zu
auflösen oder seine Zahlungsverpflichtungen auszusetzen oder nicht rechtzeitig zu erfüllen.
ARTIKEL 7 Kontrolle durch den Käufer nach Lieferung und Reklamationsfrist.
7.1 Bei Transport durch den Verkäufer (wie in Artikel 4 Absatz 2 bezeichnet) hat der Käufer die gelieferte
zu überprüfende Punkte hinsichtlich der Übereinstimmung mit dem Vertrag, nämlich:
a. ob die richtigen Artikel geliefert wurden;
b. ob die gelieferten Waren den Qualitätsanforderungen für den normalen Gebrauch entsprechen oder
zu Handelszwecken gemäß niederländischem Recht; und
c. oder die gelieferten Waren hinsichtlich der Quantität (Anzahl und Menge/Gewicht)
übereinstimmen mit dem Vereinbarten. Bei Abweichungen im Gewicht oder in der Menge bis zu
de und mit 3 % des Gesamtbetrags ist der Verkäufer keine Vergütung schuldig. Bei Abweichungen in
gewicht oder Menge zwischen 4 und 10 % des Gesamtgewichts, der Käufer akzeptiert die gelieferte Ware
vollständig gegen anteilige Preisreduzierung oder -erhöhung.
7.2 Beschwerden über Mängel, einschließlich Abweichungen in Qualität oder Quantität, müssen
so bald wie möglich nach dem Zeitpunkt, zu dem die Mängel vernünftigerweise hätten erkannt werden können
entdeckt, jedoch spätestens 24 Stunden nach der Lieferung dem Verkäufer mitgeteilt werden und
müssen anschließend innerhalb von 8 Stunden schriftlich bestätigt werden, begleitet von Fotomaterial.
Verkäufer haftet nicht für nicht erkennbare Mängel an frischen Produkten,
tenunless der Käufer nachweist, dass der Verkäufer oder seine Hersteller davon Kenntnis hatten bzw.
waren.
7.3 Wenn die Lieferung im Verkaufsraum des Verkäufers erfolgt, hat der Käufer die
gekaufte Waren sofort nach Lieferung gemäß Absatz 1 zu überprüfen. Annahme der gelieferten Ware
bedeutet auch die Akzeptanz der gelieferten Qualität und Quantität.
7.4 Wenn die Waren bei einem Dritten geliefert werden, der diese für den Käufer aufbewahrt,
Ist der Käufer verpflichtet, die in Absatz 1 genannte Inspektion durchzuführen oder durchführen zu lassen durch
betreffende Inhaber und sind die Fristen gemäß Artikel 7 Absatz 1 und 2 anwendbar
ab dem Zeitpunkt der Lieferung an den Inhaber.
7.5 Wenn ein Mangel vorliegt, muss der Käufer die gelieferten Sachen in seinem
ganz aufbewahren und dem Verkäufer oder einem vom Verkäufer benannten Dritten die Möglichkeit
stellen die gelieferten Sachen zu besichtigen, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.
7.6 Der Käufer muss stets als ein sorgfältiger Schuldner für den Erhalt der Sachen sorgen
sorgen.
7.7 Die Einreichung einer Beschwerde entbindet den Käufer nicht von seinen Zahlungspflichten
gemäß Artikel 8 dieser Bedingungen, es sei denn, die Beschwerde und eine Entlassung aus der
Zahlungsverpflichtung wurde vom Verkäufer schriftlich akzeptiert.
7.8 Im Falle von vom Verkäufer als berechtigt erachteten Beschwerden kann der Verkäufer nach eigenem Ermessen
keine Rücknahme der Ware gegen Erstattung des Kaufpreises, beziehungsweise die
zaken vervangen.
Der Käufer hat jedoch keinen Anspruch auf Schadensersatz. Im Falle einer begründeten...
klagen, insbesondere außerhalb Europas, werden die Kosten für die Rücknahme und
rückerstattung von der
kaufpreis und/oder Ersatz der Sachen zu 50 % zu Lasten des Verkäufers und
für 50 % zu Lasten des Käufers gehen.
7.9 Angelegenheiten können vom Käufer nur zurückgegeben werden, nachdem der Verkäufer sich
damit schriftlich zugestimmt hat. Alle Rücksendungen gehen zu Lasten
und Risiko des Käufers.
ARTIKEL 8 Zahlung.
8.1 Die Zahlung muss spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum eingegangen sein bei
Verkäufer.
8.2 Jede Zahlung auf offene Rechnungen gilt als erfolgt zur
Erfüllung der ältesten offenen Posten.
8.3 Der Käufer hat, auch wenn er Schecks ausgestellt hat, erst dann bezahlt, wenn
das Rechnungsbetrag auf dem Bankkonto des Verkäufers gutgeschrieben wurde. Falls die
bei der Buchungsdatum die vereinbarte Zahlungsfrist überschreitet, hat der Verkäufer
das Recht, für diese Überschreitung Zinsen in Rechnung zu stellen mittels einer
Zinsabrechnung.
8.4 Die vom Verkäufer im Rahmen des Gerichtsverfahrens entstandenen Kosten bei
Mängel bei der Erfüllung des Vertrags gehen zu Lasten des Käufers.
Außergerichtliche Inkassokosten betragen mindestens 15 % des Gesamtbetrags
verschuldeter Betrag mit einem Mindestbetrag von EUR 20,00. Der vom Käufer geschuldete
Zinsen im Falle verspäteter Zahlung betragen 1 % des Rechnungsbetrags für jede
monat oder ein Teil eines Monats, mit dem das Fälligkeitsdatum überschritten wurde.
8.5 Der Käufer hat niemals Anspruch auf Skonto oder das Recht, Beträge abzuziehen, aus
welche Hauptkosten auch immer, vom zu zahlenden Rechnungsbetrag abzuziehen oder zu verrechnen.
Nur Gutschriften des Verkäufers dürfen verrechnet werden.
8.6 Beschwerden, die Erstellung von Gutschriften oder Mängel bei der Erfüllung durch
Verkäufer können niemals ein Grund sein, den unbestrittenen Teil einer Rechnung nicht zu begleichen
Zeit zu bezahlen. Artikel 8 Absätze 3, 4 und 5 bleiben daher unverkürzt anwendbar auf dies
deel.
8.7 Im Falle der Nichtzahlung eines fälligen Betrags, bei Antrag auf Stundung
von Zahlung, von Insolvenz, von WSNP, von Liquidation des Unternehmens von
Käufer oder aufgrund einer Pfändung der Waren des Käufers hat der Verkäufer das Recht, die
overeenkomst, beziehungsweise den noch nicht ausgeführten Teil davon, zu kündigen und die
noch nicht bezahlte Waren zurückzunehmen, unbeschadet des Anspruchs auf Entschädigung
van eventuell entgangenem Gewinn und/oder erlittenem (in)direktem Schaden. In diesen Fällen ist
jede Forderung des Verkäufers gegenüber dem Käufer wird sofort und ohne Aufschub fällig.
8.8 Der Verkäufer darf jederzeit für (einen Teil des) Kaufpreises eine Bankgarantie oder eine
damit vergleichbare Sicherheit vom Käufer verlangen.
ARTIKEL 9 Eigentumsvorbehalt.
9.1 Von Verkäufer gelieferte Waren bleiben Eigentum des Eigentümers bis zum Zeitpunkt
van vollständiger Zahlung aller Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer aus allen
Übereinstimmungen, einschließlich Zinsen und Kosten.
9.2 Vom Verkäufer unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Sachen, die gemäß Absatz 1
unter dem Eigentumsvorbehalt fallend, dürfen nur im Rahmen des normalen
geschäftliche Ausübung des Käufers werden weiterverkauft.
9.3 Der Käufer versichert die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen gegen Diebstahl
Brand-, Explosions- und Wasserschäden.
9.4 Falls der Käufer seine Verpflichtungen nicht erfüllt oder begründete Befürchtungen bestehen, dass er
zulks nicht tun wird, ist der Eigentümer oder im Namen dieses Verkäufers berechtigt, gelieferte
Geschäfte, auf denen das in Absatz 1 genannte Eigentumsvorbehalt beim Käufer oder Dritten lastet, die
Sache für Kupfer halten weg zu (entfernen). Kupfer und der Halter für Kupfer sind
verpflichtet, hierfür alle erforderliche Mitarbeit zu leisten.
9.5 Wenn Dritte irgendwelche Rechte an den unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen geltend machen
willen niederlassen oder geltend machen, ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer hiervon so schnell wie
vernünftigerweise erwartet werden kann, informiert zu werden.
9.6 Der Käufer verpflichtet sich, im Rahmen des Zumutbaren bei allen
maatregelen die Eigentümer, oder in seinem Namen Verkäufer, zum Schutz seiner
Eigentumsrecht in Bezug auf die gelieferten Waren treffen möchte.
ARTIKEL 10 Höhere Gewalt.
10.1 Falls ein Fall von dauerhaftem höherer Gewalt eintritt, ist der Verkäufer
berechtigt, ohne jegliche Verpflichtung zur Schadensersatzleistung, den Vertrag mit
sofortige Kündigung.
10.2 Falls ein vorübergehender Fall von höherer Gewalt eintritt, ist der Verkäufer
berechtigt, ohne jegliche Verpflichtung zur Schadensersatzleistung, die Ausführung der
vereinbarung auszusetzen oder die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung zu
auflösen.
10.3 Unter höherer Gewalt vorübergehender oder dauerhafter Art wird in jedem Fall Folgendes verstanden:
alle Umstände, die die Erfüllung des Vertrags verhindern, auch wenn diese
vorhersehbare Umstände zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrags,
wie Sturmschäden und andere Wetterbedingungen oder deren Folgen, Brand, Krieg,
kriegsgefahr, Belagerungszustand, Mobilmachung, Feindseligkeiten, Aussperrung der Arbeiter,
fehlender Arbeitskräfte, Transportschwierigkeiten, Ausfuhr-, Einfuhr- oder
durchfahrtsverbote, nicht oder nicht rechtzeitige Lieferung durch unsere Lieferanten, Stagnation in
havens oder beim Transport, Streiks und alle anderen Umstände, die Verkäufer
vernünftigerweise nicht verhindern konnte.
ARTIKEL 11 Haftung des Verkäufers.
11.1 Der Verkäufer haftet niemals für Schäden im Falle höherer Gewalt. Darüber hinaus
is der Verkäufer nur für direkte Schäden im Falle von Vorsatz oder grober
schuld von ihm selbst oder seinen Untergebenen bis maximal zu dem Betrag, der angegeben ist
auf der Rechnung der Angelegenheiten. Der Verkäufer haftet niemals für andere
Schaden, wie auch immer genannt, einschließlich Folgeschäden und Betriebsschäden.
11.2 Der Käufer stellt den Verkäufer von etwaigen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit dem
geliefert.
ARTIKEL 12 Rechte des Verkäufers bei Nichterfüllung durch den Käufer.
12.1 Wenn der Käufer seinen hier beschriebenen Verpflichtungen nicht (rechtzeitig) nachkommt, ist
Kauft der Käufer in Verzug, hat der Verkäufer das Recht, jede weitere Lieferung auszusetzen und
Vereinbarung ohne gerichtliche Intervention mittels einer schriftlichen Erklärung
zu kündigen. Außerdem haftet der Käufer für alle vom Verkäufer erlittenen Schäden,
unter anderem bestehend aus entgangenem Gewinn, erlittenem Verlust, Produktschäden, Kosten,
Zinsen, Transportkosten, Provision, gerichtliche und außergerichtliche Kosten,
als auch alle weiteren direkt oder indirekt mit dem Kauf zusammenhängenden Schäden oder
kosten.
ARTIKEL 13 Verpackung.
13.1 Vom Verkäufer gelieferte Verpackungen - wie Paletten, Fässer, Kisten und Kartons,
waarover Pfand vereinbart und berechnet wurde, bleibt stets Eigentum von
Verkäufer oder dessen Lieferant und wird zum Zeitpunkt der Rückgabe angenommen
rückerstattung des gültigen Rechnungsbetrags, gegebenenfalls erhöht um einen festen
Verpackungsgebühr gemäß der dafür geltenden und vereinbarten Regelung.
Das zurückzugebende Fass muss so sauber und frisch sein, dass es für frische Produkte geeignet ist.
essbare gartenbauprodukte.
13.2 Bei der Rücksendung von Verpackungsmaterial über eigene Transportmittel des Verkäufers gilt
die zurückzusendenden Verpackungen sortiert und transportbereit.
13.3 Nicht vom Verkäufer gelieferte Verpackungen werden nur vom Verkäufer zurückgenommen
soweit der Verkäufer die betreffende Verpackung in seinem eigenen Sortiment führt.
ARTIKEL 14 Geistige Eigentumsrechte.
14.1 Der Verkäufer behält sich etwaige Rechte an geistigem Eigentum vor (u.a.
merken) in Verbindung mit von ihm gelieferten Produkten ausdrücklich vor.
14.2 Der Käufer darf die gelieferte Ware nur in der gelieferten Verpackung und Beschaffenheit
weiterverkaufen unter Verwendung einer Marke oder Bezeichnung des Verkäufers.
14.3 Der Käufer darf die gelieferte Ware niemals mit Gegenständen anderer Herkunft als
von Verkäufer, mit dem Ziel, dies als eine Einheit mit den Marken oder Bezeichnungen
von Verkäufer, durch Verkauf.
14.4 Abweichungen von den Absätzen 1, 2 und 3 sind nur mit ausdrücklicher und
schriftliche Zustimmung des Verkäufers, stets mit einer Beschreibung des
zulässige Abweichung und der Zeitraum, für den die Genehmigung gültig ist.
ARTIKEL 15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand.
15.1 Auf alle Vereinbarungen findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung. Die
toepasselijkheid van de zogenaamde Eenvormige Koopwetten en het Weense
Kaufvertrag ist ausdrücklich ausgeschlossen.
15.2 Im Falle von Interpretationsunterschieden zwischen einer Übersetzung dieser Bedingungen mit
der niederländische Text dieser Bedingungen ist maßgeblich.
15.3 Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit vom Verkäufer abgegebenen Angeboten oder
angebote oder Vereinbarungen werden in erster Linie ausschließlich von der zuständigen
rechter(binnen het arrondissement) te 's-Gravenhage (Niederlande). Falls die
die Gegenpartei eine niederländische Partei ist und die Forderung 5.000,- EUR oder weniger beträgt,
gelten abweichend von dem Vorstehenden die gesetzlichen relativen Zuständigkeitsregeln.
ansässig in Raaphorstlaan 11, Monster
Telefoon: 0627157569
KvK-Nummer: 90983114
BTW nummer: NL865517587B01
ARTIKEL 1: Definitionen und Allgemeines.
1.1 In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die nachfolgenden Begriffe in der
navolgende Bedeutung verwendet, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben:
Verkäufer: der Nutzer dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, nämlich Floral Delight, die zum Ziel hat, den Verkauf der von Floral Delight hergestellten Produkte zu fördernangebaute oder hergestellte Waren.
Käufer: die Gegenpartei des Verkäufers, handelnd im Rahmen eines Berufs oder Gewerbes.
Overeenkomst: eine Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer.
Eigentümer: der Eigentümer der vom Verkäufer an den Käufer verkauften oder gelieferten Sache,
te weten Floral Delight die deze verkochte of geleverde zaak heeft geteeld of
gefertigt.
1.2 Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Offerten,
Übereinkünfte und Lieferungen des Verkäufers, auf die der Verkäufer diese Bedingungen anwendet
toepassing hat erklärt, soweit nicht im Widerspruch zu den schriftlich festgelegten
Vereinbarungen zwischen Verkäufer und Käufer.
Diese Bedingungen gelten ebenfalls für alle Verträge, bei denen für
de
Ausführung davon werden Dritte einbezogen.
1.3 Etwaige allgemeine (Einkaufs-)bedingungen des Käufers sind nur anwendbar
neben diesen Bedingungen, sofern die Parteien dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart haben
vereinbart. Im Falle von Widersprüchen zwischen den Bedingungen des Käufers
und diese Bedingungen, gelten diese Bedingungen vorrangig.
1.4 Falls eine oder mehrere Bestimmungen in diesen Bedingungen nichtig oder aufgehoben sind,
bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen vollständig anwendbar.
Verkäufer und Käufer werden dann beraten, um neue Bestimmungen als Ersatz zu vereinbaren
nichtigen oder aufgehobenen Bestimmungen zu vereinbaren, wobei falls und für
soweit wie möglich der Zweck und der Sinn der ursprünglichen Bestimmung beachtet wird
genommen.
ARTIKEL 2 Angebote und Vertretung des Käufers.
2.1 Angebote und Offerten des Verkäufers sind stets unverbindlich und können nur
ohne Abweichungen akzeptiert zu werden. Angebote und Offerten gelten in jedem Fall als
Sind ungültig, wenn sie nicht innerhalb eines Monats akzeptiert werden.
2.2 Die Person, die im Namen des Käufers unterschreibt, erklärt durch ihre Unterschrift
Unterschrift, dass er befugt ist, den Käufer zu vertreten, und dass alle notwendigen
Formalitäten hierfür sind erfüllt.
ARTIKEL 3 Preise.
3.1 Alle Preise sind in Euro, ohne Transport- und Verpackungskosten und inklusive
BTW. Alle Abgaben, Zuschläge, Steuern, Zusatzkosten usw., die von (halb-)staatlichen Stellen erhoben werden
opgelegd aan Verkoper ter zake het verkochte, komen voor rekening van Koper.
3.2 Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, einen Vertrag zu erfüllen, der gegen eine angegebene
preis, der eindeutig auf einem Druck- oder Schreibfehler beruht.
3.3 Mündliche Zusagen von und Vereinbarungen mit Untergebenen des Verkäufers
binden Verkäufer nur nachdem und soweit sie durch den jeweiligen Untergebenen von
Verkäufer schriftlich bestätigt.
ARTIKEL 4 Erfüllungsort, Lieferart und Risiko.
4.1 Der Erfüllungsort wird pro (Kauf)Vertrag vereinbart. Wenn
deutsche nicht vereinbart ist, bestimmt der Verkäufer diese, welche so nah wie möglich an die
Ort des Anbaus, der Herstellung oder Verpackung.
4.2 Falls vereinbart wurde, dass der Transport der verkauften Ware durch oder im Auftrag von
Verkäufer erfolgt, erfolgt die Lieferung zum Zeitpunkt der Übergabe der verkauften Ware an
der vereinbarte Ort.
4.3 Wenn die verkaufte Ware durch oder im Auftrag des Verkäufers für den Käufer gelagert wird,
v erfolgt die Lieferung in dem Moment, in dem die verkaufte Ware eingelagert wird.
4.4 Verzögerungen bei der Lieferung, soweit sie im zumutbaren Rahmen bleiben, berechtigen den Käufer
kein Anspruch auf Vertragsauflösung.
4.5 Das Risiko des Verkauften geht ab dem Zeitpunkt der Lieferung auf den Käufer über
das verkaufte und, falls der Käufer keine Mitwirkung bei der Lieferung leistet, ab dem
Moment, an dem die Lieferung verweigert wurde.
ARTIKEL 5 Gelieferte Menge.
5.1 Die gelieferte Menge wird hinsichtlich Anzahl, Gewicht und öffentlich- oder privatrechtlich
voorgeschreven eisen, geacht te voldoen aan hetgeen is overeengekomen
respektive vorgeschrieben, vorbehaltlich des vom Käufer zu erbringenden Gegenbeweises.
ARTIKEL 6 Lieferfrist.
6.1 Angegebene oder vereinbarte (Ab-)Lieferzeiten oder -daten sind keine verbindlichen Fristen.
Verzug tritt erst durch Mahnung ein. Eine angemessene Frist zur Erfüllung ist
mindestens die in der Branche des Verkäufers als angemessene Frist geltende Zeit.
6.2 Die angegebenen oder vereinbarten (Ab-)Lieferzeiten oder -daten basieren auf
die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Arbeitsbedingungen,
productiverwartungen oder rechtzeitige Lieferung an den Verkäufer durch den Verkäufer
bestellte Vorräte, Materialien oder Teile.
6.3 Unmöglichkeit der Lieferung bzw. Überschreitung der Lieferfrist,
ungeachtet der Herkunft der Waren verpflichtet der Verkäufer nicht zur Zahlung irgendeiner
Schadensersatz.
6.4 Die Überschreitung der Lieferfrist berechtigt den Käufer nicht, den Kauf zu
auflösen oder seine Zahlungsverpflichtungen auszusetzen oder nicht rechtzeitig zu erfüllen.
ARTIKEL 7 Kontrolle durch den Käufer nach Lieferung und Reklamationsfrist.
7.1 Bei Transport durch den Verkäufer (wie in Artikel 4 Absatz 2 bezeichnet) hat der Käufer die gelieferte
zu überprüfende Punkte hinsichtlich der Übereinstimmung mit dem Vertrag, nämlich:
a. ob die richtigen Artikel geliefert wurden;
b. ob die gelieferten Waren den Qualitätsanforderungen für den normalen Gebrauch entsprechen oder
zu Handelszwecken gemäß niederländischem Recht; und
c. oder die gelieferten Waren hinsichtlich der Quantität (Anzahl und Menge/Gewicht)
übereinstimmen mit dem Vereinbarten. Bei Abweichungen im Gewicht oder in der Menge bis zu
de und mit 3 % des Gesamtbetrags ist der Verkäufer keine Vergütung schuldig. Bei Abweichungen in
gewicht oder Menge zwischen 4 und 10 % des Gesamtgewichts, der Käufer akzeptiert die gelieferte Ware
vollständig gegen anteilige Preisreduzierung oder -erhöhung.
7.2 Beschwerden über Mängel, einschließlich Abweichungen in Qualität oder Quantität, müssen
so bald wie möglich nach dem Zeitpunkt, zu dem die Mängel vernünftigerweise hätten erkannt werden können
entdeckt, jedoch spätestens 24 Stunden nach der Lieferung dem Verkäufer mitgeteilt werden und
müssen anschließend innerhalb von 8 Stunden schriftlich bestätigt werden, begleitet von Fotomaterial.
Verkäufer haftet nicht für nicht erkennbare Mängel an frischen Produkten,
tenunless der Käufer nachweist, dass der Verkäufer oder seine Hersteller davon Kenntnis hatten bzw.
waren.
7.3 Wenn die Lieferung im Verkaufsraum des Verkäufers erfolgt, hat der Käufer die
gekaufte Waren sofort nach Lieferung gemäß Absatz 1 zu überprüfen. Annahme der gelieferten Ware
bedeutet auch die Akzeptanz der gelieferten Qualität und Quantität.
7.4 Wenn die Waren bei einem Dritten geliefert werden, der diese für den Käufer aufbewahrt,
Ist der Käufer verpflichtet, die in Absatz 1 genannte Inspektion durchzuführen oder durchführen zu lassen durch
betreffende Inhaber und sind die Fristen gemäß Artikel 7 Absatz 1 und 2 anwendbar
ab dem Zeitpunkt der Lieferung an den Inhaber.
7.5 Wenn ein Mangel vorliegt, muss der Käufer die gelieferten Sachen in seinem
ganz aufbewahren und dem Verkäufer oder einem vom Verkäufer benannten Dritten die Möglichkeit
stellen die gelieferten Sachen zu besichtigen, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.
7.6 Der Käufer muss stets als ein sorgfältiger Schuldner für den Erhalt der Sachen sorgen
sorgen.
7.7 Die Einreichung einer Beschwerde entbindet den Käufer nicht von seinen Zahlungspflichten
gemäß Artikel 8 dieser Bedingungen, es sei denn, die Beschwerde und eine Entlassung aus der
Zahlungsverpflichtung wurde vom Verkäufer schriftlich akzeptiert.
7.8 Im Falle von vom Verkäufer als berechtigt erachteten Beschwerden kann der Verkäufer nach eigenem Ermessen
keine Rücknahme der Ware gegen Erstattung des Kaufpreises, beziehungsweise die
zaken vervangen.
Der Käufer hat jedoch keinen Anspruch auf Schadensersatz. Im Falle einer begründeten...
klagen, insbesondere außerhalb Europas, werden die Kosten für die Rücknahme und
rückerstattung von der
kaufpreis und/oder Ersatz der Sachen zu 50 % zu Lasten des Verkäufers und
für 50 % zu Lasten des Käufers gehen.
7.9 Angelegenheiten können vom Käufer nur zurückgegeben werden, nachdem der Verkäufer sich
damit schriftlich zugestimmt hat. Alle Rücksendungen gehen zu Lasten
und Risiko des Käufers.
ARTIKEL 8 Zahlung.
8.1 Die Zahlung muss spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum eingegangen sein bei
Verkäufer.
8.2 Jede Zahlung auf offene Rechnungen gilt als erfolgt zur
Erfüllung der ältesten offenen Posten.
8.3 Der Käufer hat, auch wenn er Schecks ausgestellt hat, erst dann bezahlt, wenn
das Rechnungsbetrag auf dem Bankkonto des Verkäufers gutgeschrieben wurde. Falls die
bei der Buchungsdatum die vereinbarte Zahlungsfrist überschreitet, hat der Verkäufer
das Recht, für diese Überschreitung Zinsen in Rechnung zu stellen mittels einer
Zinsabrechnung.
8.4 Die vom Verkäufer im Rahmen des Gerichtsverfahrens entstandenen Kosten bei
Mängel bei der Erfüllung des Vertrags gehen zu Lasten des Käufers.
Außergerichtliche Inkassokosten betragen mindestens 15 % des Gesamtbetrags
verschuldeter Betrag mit einem Mindestbetrag von EUR 20,00. Der vom Käufer geschuldete
Zinsen im Falle verspäteter Zahlung betragen 1 % des Rechnungsbetrags für jede
monat oder ein Teil eines Monats, mit dem das Fälligkeitsdatum überschritten wurde.
8.5 Der Käufer hat niemals Anspruch auf Skonto oder das Recht, Beträge abzuziehen, aus
welche Hauptkosten auch immer, vom zu zahlenden Rechnungsbetrag abzuziehen oder zu verrechnen.
Nur Gutschriften des Verkäufers dürfen verrechnet werden.
8.6 Beschwerden, die Erstellung von Gutschriften oder Mängel bei der Erfüllung durch
Verkäufer können niemals ein Grund sein, den unbestrittenen Teil einer Rechnung nicht zu begleichen
Zeit zu bezahlen. Artikel 8 Absätze 3, 4 und 5 bleiben daher unverkürzt anwendbar auf dies
deel.
8.7 Im Falle der Nichtzahlung eines fälligen Betrags, bei Antrag auf Stundung
von Zahlung, von Insolvenz, von WSNP, von Liquidation des Unternehmens von
Käufer oder aufgrund einer Pfändung der Waren des Käufers hat der Verkäufer das Recht, die
overeenkomst, beziehungsweise den noch nicht ausgeführten Teil davon, zu kündigen und die
noch nicht bezahlte Waren zurückzunehmen, unbeschadet des Anspruchs auf Entschädigung
van eventuell entgangenem Gewinn und/oder erlittenem (in)direktem Schaden. In diesen Fällen ist
jede Forderung des Verkäufers gegenüber dem Käufer wird sofort und ohne Aufschub fällig.
8.8 Der Verkäufer darf jederzeit für (einen Teil des) Kaufpreises eine Bankgarantie oder eine
damit vergleichbare Sicherheit vom Käufer verlangen.
ARTIKEL 9 Eigentumsvorbehalt.
9.1 Von Verkäufer gelieferte Waren bleiben Eigentum des Eigentümers bis zum Zeitpunkt
van vollständiger Zahlung aller Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer aus allen
Übereinstimmungen, einschließlich Zinsen und Kosten.
9.2 Vom Verkäufer unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Sachen, die gemäß Absatz 1
unter dem Eigentumsvorbehalt fallend, dürfen nur im Rahmen des normalen
geschäftliche Ausübung des Käufers werden weiterverkauft.
9.3 Der Käufer versichert die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen gegen Diebstahl
Brand-, Explosions- und Wasserschäden.
9.4 Falls der Käufer seine Verpflichtungen nicht erfüllt oder begründete Befürchtungen bestehen, dass er
zulks nicht tun wird, ist der Eigentümer oder im Namen dieses Verkäufers berechtigt, gelieferte
Geschäfte, auf denen das in Absatz 1 genannte Eigentumsvorbehalt beim Käufer oder Dritten lastet, die
Sache für Kupfer halten weg zu (entfernen). Kupfer und der Halter für Kupfer sind
verpflichtet, hierfür alle erforderliche Mitarbeit zu leisten.
9.5 Wenn Dritte irgendwelche Rechte an den unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen geltend machen
willen niederlassen oder geltend machen, ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer hiervon so schnell wie
vernünftigerweise erwartet werden kann, informiert zu werden.
9.6 Der Käufer verpflichtet sich, im Rahmen des Zumutbaren bei allen
maatregelen die Eigentümer, oder in seinem Namen Verkäufer, zum Schutz seiner
Eigentumsrecht in Bezug auf die gelieferten Waren treffen möchte.
ARTIKEL 10 Höhere Gewalt.
10.1 Falls ein Fall von dauerhaftem höherer Gewalt eintritt, ist der Verkäufer
berechtigt, ohne jegliche Verpflichtung zur Schadensersatzleistung, den Vertrag mit
sofortige Kündigung.
10.2 Falls ein vorübergehender Fall von höherer Gewalt eintritt, ist der Verkäufer
berechtigt, ohne jegliche Verpflichtung zur Schadensersatzleistung, die Ausführung der
vereinbarung auszusetzen oder die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung zu
auflösen.
10.3 Unter höherer Gewalt vorübergehender oder dauerhafter Art wird in jedem Fall Folgendes verstanden:
alle Umstände, die die Erfüllung des Vertrags verhindern, auch wenn diese
vorhersehbare Umstände zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrags,
wie Sturmschäden und andere Wetterbedingungen oder deren Folgen, Brand, Krieg,
kriegsgefahr, Belagerungszustand, Mobilmachung, Feindseligkeiten, Aussperrung der Arbeiter,
fehlender Arbeitskräfte, Transportschwierigkeiten, Ausfuhr-, Einfuhr- oder
durchfahrtsverbote, nicht oder nicht rechtzeitige Lieferung durch unsere Lieferanten, Stagnation in
havens oder beim Transport, Streiks und alle anderen Umstände, die Verkäufer
vernünftigerweise nicht verhindern konnte.
ARTIKEL 11 Haftung des Verkäufers.
11.1 Der Verkäufer haftet niemals für Schäden im Falle höherer Gewalt. Darüber hinaus
is der Verkäufer nur für direkte Schäden im Falle von Vorsatz oder grober
schuld von ihm selbst oder seinen Untergebenen bis maximal zu dem Betrag, der angegeben ist
auf der Rechnung der Angelegenheiten. Der Verkäufer haftet niemals für andere
Schaden, wie auch immer genannt, einschließlich Folgeschäden und Betriebsschäden.
11.2 Der Käufer stellt den Verkäufer von etwaigen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit dem
geliefert.
ARTIKEL 12 Rechte des Verkäufers bei Nichterfüllung durch den Käufer.
12.1 Wenn der Käufer seinen hier beschriebenen Verpflichtungen nicht (rechtzeitig) nachkommt, ist
Kauft der Käufer in Verzug, hat der Verkäufer das Recht, jede weitere Lieferung auszusetzen und
Vereinbarung ohne gerichtliche Intervention mittels einer schriftlichen Erklärung
zu kündigen. Außerdem haftet der Käufer für alle vom Verkäufer erlittenen Schäden,
unter anderem bestehend aus entgangenem Gewinn, erlittenem Verlust, Produktschäden, Kosten,
Zinsen, Transportkosten, Provision, gerichtliche und außergerichtliche Kosten,
als auch alle weiteren direkt oder indirekt mit dem Kauf zusammenhängenden Schäden oder
kosten.
ARTIKEL 13 Verpackung.
13.1 Vom Verkäufer gelieferte Verpackungen - wie Paletten, Fässer, Kisten und Kartons,
waarover Pfand vereinbart und berechnet wurde, bleibt stets Eigentum von
Verkäufer oder dessen Lieferant und wird zum Zeitpunkt der Rückgabe angenommen
rückerstattung des gültigen Rechnungsbetrags, gegebenenfalls erhöht um einen festen
Verpackungsgebühr gemäß der dafür geltenden und vereinbarten Regelung.
Das zurückzugebende Fass muss so sauber und frisch sein, dass es für frische Produkte geeignet ist.
essbare gartenbauprodukte.
13.2 Bei der Rücksendung von Verpackungsmaterial über eigene Transportmittel des Verkäufers gilt
die zurückzusendenden Verpackungen sortiert und transportbereit.
13.3 Nicht vom Verkäufer gelieferte Verpackungen werden nur vom Verkäufer zurückgenommen
soweit der Verkäufer die betreffende Verpackung in seinem eigenen Sortiment führt.
ARTIKEL 14 Geistige Eigentumsrechte.
14.1 Der Verkäufer behält sich etwaige Rechte an geistigem Eigentum vor (u.a.
merken) in Verbindung mit von ihm gelieferten Produkten ausdrücklich vor.
14.2 Der Käufer darf die gelieferte Ware nur in der gelieferten Verpackung und Beschaffenheit
weiterverkaufen unter Verwendung einer Marke oder Bezeichnung des Verkäufers.
14.3 Der Käufer darf die gelieferte Ware niemals mit Gegenständen anderer Herkunft als
von Verkäufer, mit dem Ziel, dies als eine Einheit mit den Marken oder Bezeichnungen
von Verkäufer, durch Verkauf.
14.4 Abweichungen von den Absätzen 1, 2 und 3 sind nur mit ausdrücklicher und
schriftliche Zustimmung des Verkäufers, stets mit einer Beschreibung des
zulässige Abweichung und der Zeitraum, für den die Genehmigung gültig ist.
ARTIKEL 15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand.
15.1 Auf alle Vereinbarungen findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung. Die
toepasselijkheid van de zogenaamde Eenvormige Koopwetten en het Weense
Kaufvertrag ist ausdrücklich ausgeschlossen.
15.2 Im Falle von Interpretationsunterschieden zwischen einer Übersetzung dieser Bedingungen mit
der niederländische Text dieser Bedingungen ist maßgeblich.
15.3 Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit vom Verkäufer abgegebenen Angeboten oder
angebote oder Vereinbarungen werden in erster Linie ausschließlich von der zuständigen
rechter(binnen het arrondissement) te 's-Gravenhage (Niederlande). Falls die
die Gegenpartei eine niederländische Partei ist und die Forderung 5.000,- EUR oder weniger beträgt,
gelten abweichend von dem Vorstehenden die gesetzlichen relativen Zuständigkeitsregeln.